Feuershows sind unsere Leidenschaft. Grandiose Outdoor-Erlebnisse voller Romantik und Faszination können Wir zusätzlich durch den Einsatz von Pyrotechnik und Feuerwerk erweitern. Feuerwerke bereichern viele Veranstaltungen, wie die spektakuläre Show zur Eröffnung des Heidlütenfestes, an deren Ausgestaltung wir mitwirken durften. Doch was gibt es eigentlich zu beachten, wenn Pyrotechnik und Feuerwerk eingesetzt werden? Welche Genehmigungen werden gebraucht und wann drohen Strafen?
Sprengstoffgesetz – was steht drin?
Das Sprengstoffgesetz regelt Einfuhr, Umgang und Verkehr von Sprengzubehör und anderen explosionsgefährlichen Stoffen. Darunter fällt auch die an Silvester und bei diversen Feuershows verwendete Pyrotechnik. An die im Sprengstoffgesetz festgeschriebenen Bestimmungen ist jeder Bundesbürger gebunden. Bei einem Verstoß gegen das Gesetz drohen hohe Bußgelder.
Im eigentlichen Sinne ist das Sprengstoffgesetz jedoch kein Strafgesetz und damit auch kein Teil des Strafgesetzbuches (StGB).
Es handelt sich um ein gewerberechtliches Gesetz mit folgenden Schwerpunkten:
- Überwachung des korrekten Gebrauchs von Feuerwerk, Pyrotechnik oder Sprengstoffen
- Zulassung und Berechtigung zum Gebrauch von Spreng- und Explosionsstoffen
- Ein- und Ausfuhr von Sprengstoffen
- Umgang mit Feuerwerkraketen
- Kennzeichnung der Verpackung von Pyrotechnik
- Anforderungen an Sprengstoffe
Das Gesetz in seiner heutigen Form besteht seit dem Jahre 1976.
Wann darf ein Feuerwerk abgebrannt werden?
Für die meisten Menschen wird Feuerwerk lediglich an Silvester zum Thema und darüber hinaus herrscht Unsicherheit. Wann darf ein Feuerwerk abgebrannt werden? Ist das Abbrennen von Raketen auch übers Jahr erlaubt? Was an Silvester zur allgemeinen Tradition gehört, ist ansonsten untersagt. Auch am Silvestertag gibt es Einschränkungen beim Gebrauch von Raketen und anderer Pyrotechnik. Dies dient Schutz und Sicherheit von der Bevölkerung und Umwelt.
Tipp: Einige Gemeinden machen auch am Silvestertag Beschränkungen und gestatten beispielsweise nur zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens ein Feuerwerk.
Folgende Bestimmungen hierzu haben wir in der oben genannten Sprengstoffverordnung gefunden:
- In der ersten Verordnung des Sprengstoffgesetzes heißt es, dass in der Nacht vom 31.12. zum 1.1. Privatpersonen auch ohne Erlaubnis Feuerwerke abbrennen dürfen. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen im Hinblick auf Art und Klasse.
- Feuerwerke auf privaten Feiern dürfen im Laufe des Jahres nicht stattfinden. Wer auf Hochzeiten, Geburtstagen und zu ähnlichen Anlässen Feuerwerkskörper einsetzen möchte, benötigt eine behördliche Genehmigung. Dort müssen der Ort und der jeweilige Zeitrahmen erfasst werden. Alles, was darüber hinaus stattfindet, ist illegal und wird mit Bußgeld bestraft.
- Feuerwerke wie sie oft in einer Feuershow verwendet werden oder andere aufwendige Installationen dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern durchgeführt werden. Auch hier ist die Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig.
Welche Pyrotechnik ist erlaubt?
In der Sprengstoffverordnung finden wir auch eine Unterteilung von Pyrotechnik in verschiedene Klassen:
- Klasse I: Kleinstfeuerwerk, ganzjährig im Handel (Tischfeuerwerk, Wunderkerzen)
- Klasse II: Kleinfeuerwerk (Batterien, Fontänen, China-Böller)
- Klasse III: Mittelfeuerwerk (Raketen, deren Steighöhe begrenzt ist)
- Klasse IV: Großfeuerwerk (Spezialraketen für Höhenfeuerwerk, Kugelbomben)
- Klasse T: Technisches Feuerwerk, unterteilt in Klasse T1 (Feuerwerk ab 18 Jahren), Klasse T2 (Feuerwerk, welches nur von Pyrotechnikern verwendet werden darf)
Abgesehen vom Kleinstfeuerwerk werden Feuerwerkskörper lediglich an drei Tagen vor Silvester an Privatpersonen ausgegeben.
Wichtig: Verkauft werden nur Feuerwerke der Klasse II. Privatpersonen dürfen auch nur diese Artikel an Silvester zünden. Aus Sicherheitsgründen wird vom Gebrauch von Pyrotechnik höherer Klasse, die man sich illegal aus dem Ausland beschafft, dringend abgeraten.
Welche Strafen drohen bei unsachgemäßem Gebrauch von Feuerwerkskörpern?
Wer zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember mit Feuerwerk hantiert, ohne eine entsprechende Genehmigung zu besitzen, begeht eine Umweltschutzordnungswidrigkeit. Laut Bußgeldkatalog sind dafür Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen.
Strafbar macht Ihr Euch übrigens auch, wenn explosionsartige Stoffe vertrieben werden und Personen ohne entsprechende Berechtigung diese benutzen. Wer mit nicht zugelassenem Feuerwerk handelt oder dieses verwendet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen, denn dies wird als Straftat rechtlich verfolgt.
Achtung: Wer durch den Vertrieb oder die Benutzung von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern wissentlich andere Personen oder Sachwerte gefährdet, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Diese hohen Strafen haben zum Ziel, die durch den unsachgemäßen und unerlaubten Gebrauch von Feuerwerk bestehende Verletzungsgefahr einzudämmen. Dem verantwortungslosen Umgang mit Pyrotechnik, welcher jährlich zahlreiche Verletzungen zur Folge hat, soll mit dieser drastisch erscheinenden Rechtslage der Riegel vorgeschoben werden.
Wie kann eine Genehmigung für den Gebrauch von Feuerwerk eingeholt werden?
Wer ein Feuerwerk außerhalb von Silvester plant, benötigt die Erlaubnis der örtlichen Behörden. Diese ist mindestens zwei Wochen im Vorab einzuholen.
Wer eine Genehmigung erhalten möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Volljährigkeit
- Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückeigentümers
- Begründung des Anlasses (Hochzeit, Schulanfang, Jubiläum etc.)
Erlaubt werden kann ein klassisches Kleinfeuerwerk, wie wir es auch von Silvester kennen. Abgebrannt werden dürfen damit auch Raketen, Fontänen oder Batterien.
Wo darf ein Feuerwerk nicht abgebrannt werden?
Es gibt generelle Einschränkungen für den Einsatz von Pyrotechnik. Laut Sprengstoffverordnung darf ein Feuerwerk nicht in unmittelbare Nähe folgender Einrichtungen stattfinden:
- Krankenhäuser
- Kirchen
- Kinderheime
- Altersheime
Was ist beim Großfeuerwerk zu beachten?
Wer ein Großfeuerwerk auf die Beine stellen möchte, muss sich die Hilfe eines Fachmannes holen. Feuerwerke der vorab genannten Kategorien III und IV dürfen Privatpersonen nicht abbrennen. Dies ist nur Personen erlaubt, die über einen speziellen Erlaubnis- und Befähigungsschein verfügen.
Auch ein Mittel- oder Großfeuerwerk muss dem Ordnungsamt gemeldet werden. Dort muss man sich an die Abteilung für Sicherheitsangelegenheiten wenden. Dabei ist einige Planung erforderlich. Kurzfristig ist kaum etwas möglich, denn die Meldung muss mindestens drei Monate vor dem geplanten Event erfolgen.
Weitere Infos und Quellen: